AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZUNGS- UND DOLMETSCHERDIENSTLEISTUNGEN

Nach Empfehlung des Bundesverbands der Übersetzer und Dolmetscher e.V. (BDÜ)

Stand Januar 2023

1. Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die der Kunde an Justyna Ndulue Übersetzerin und Dolmetscherin für Polnisch und Spanisch (nachfolgend Übersetzer/Dolmetscher genannt) vergibt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

b. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden sind für den Übersetzer/Dolmetscher nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.

c. Die AGB des Übersetzers/Dolmetschers werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden, und zwar auch dann, wenn der Übersetzer/Dolmetscher bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr auf diese AGB Bezug nimmt.

d. Die AGB gelten vom Kunden als anerkannt, wenn nicht binnen von drei Tagen ein schriftlicher Widerspruch, in dem er die nicht anzuerkennenden Bedingungen nach Art und Umfang genau bezeichnet, beim Übersetzer/Dolmetscher eingeht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung für den Übersetzer/Dolmetscher verbindlich. 

2. Angebote und Vertragsabschluss

a. Alle Angebote des Übersetzers/Dolmetschers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.

b. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Übersetzers/Dolmetschers oder stillschweigend durch die Ausführung des Auftrages zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und-/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle der stillschweigenden Annahme des Angebotes gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

3. Leistungsumfang – Ausführung – Lieferung der Übersetzungen (schriftlich)

a. Die Lieferung des Übersetzungsprodukts erfolgt für gewöhnlich per E-Mail oder per Post. Der Übersetzer haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Übersetzungsprodukts durch die elektronische oder postalische Übermittlung.

b. Soweit der Übersetzer durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

c. Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung nachweisbar an den Kunden versandt wurde.

4. Vergütung

a. Rechnungen des Übersetzers/Dolmetschers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.

b. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

c. Der Übersetzer/Dolmetscher hat neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Kunden vorab abgestimmten Aufwendungen.

d. Der Übersetzer/Dolmetscher kann bei Übersetzungen und bei Dolmetschen einen angemessenen Vorschuss verlangen und die Durchführung des Auftrages von einer Zahlung des Vorschusses abhängig machen.

e. Ist die Höhe der Vergütung nicht vereinbart, so ist eine nach Art, Zeit und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) jedenfalls nicht.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Kunden

a. Der Kunde hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Kunde dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.

b. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Kunden, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

c. Fehler, die aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

6. Vorzeitige Vertragsbeendigung

a. Der Übersetzer/Dolmetscher kann den Auftrag jederzeit kündigen, wenn strafbare oder gesetzeswidrige Inhalte übersetzt oder gedolmetscht werden sollen oder die zu übersetzenden oder zu dolmetschenden Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen.

b. Der Kunde kann vor der Durchführung des Auftrages jederzeit durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag auf diese Weise zurück, kann der Übersetzer/Dolmetscher einen angemessenen Ersatz für den entstandenen Aufwand verlangen. Der entstandene Aufwand ist in jedem Fall mit mind. 40,00 Euro zzgl. 19 % USt. (Mindestaufwandspauschale) durch den Kunden zu vergüten und errechnet sich darüber hinaus wie folgt:

– Bei Rücktritt bis fünf Kalendertage vor dem vertraglich vereinbarten Auftragsbeginn: 25 % der vereinbarten Vergütung zzgl. der bereits angefallenen Reisekosten oder sonstigen Kosten

– bei Rücktritt bis 72 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Auftragsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung zuzüglich der bereits angefallenen Reisekosten oder sonstigen Kosten

– bei Rücktritt bis 48 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Auftragsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung zuzüglich der bereits angefallenen Reisekosten oder sonstigen Kosten.

c. Wurde für die Übersetzungs- oder Dolmetscherleistung des Übersetzers/Dolmetschers kein Pauschalbetrag oder keine konkrete abrechnungsrelevante Textmenge bzw. tägliche Arbeitszeit vereinbart, gilt als Grundlage für die Berechnung des fälligen Ersatzes die jeweilige Mindesttextmenge bzw. die vereinbarte Mindesttagesarbeitszeit des Dolmetschers. Soweit keine Mindesttagesarbeitszeit des Dolmetschers vereinbart wurde, wird ein voller Arbeitstag von acht Stunden zugrunde gelegt.

d. Dem Kunde steht es in allen Fällen offen, den Nachweis zu führen, dass dem Übersetzer/Dolmetscher tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.

e. Der Kunde kann den Vertrag nach Beginn und bis zur Fertigstellung der Übersetzungs- oder Dolmetschdienstleistung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer/Dolmetscher in schriftlicher Form zugeht. Der Übersetzer/Dolmetscher behält sich das Recht auf Schadensersatz für den entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes vor.

f. Kündigt der Kunde diesen Vertrag bis fünf Kalendertage vor dem vertraglich vereinbarten Auftragsbeginn, hat der Übersetzer/Dolmetscher dem Kunden alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim Übersetzer/Dolmetscher eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Übersetzer/Dolmetscher dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

7. Abnahme – Mängelrüge – Mängelbeseitigung

a. Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

b. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Kunden unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

c. Das Übersetzungsprodukt gilt als abgenommen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel (z.B. fehlende Textpassagen) nicht binnen 5 Werktagen, versteckte Mängel (z.B. Irrtümer aufgrund der Vorlage) nicht binnen 10 Werktagen nach Eingang der Lieferung schriftlich anzeigt. Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen ebenfalls keinen Mangel, wenn der Kunde dem Übersetzer keine Liste der anzuwendenden Termini vor Übersetzungsbeginn bereitgestellt hat.

d. Für die Nachbesserung anerkannter Mängel ist dem Übersetzer eine angemessene Frist einzuräumen.

e. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8. Haftung

a. Der Übersetzer/Dolmetscher haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

b. Schadensersatzansprüche Dritter sind ausdrücklich ausgeschlossen.

c. Die Haftung kann die im Werkvertrag vereinbarte Vergütung bzw. den konkreten Betrag der in Rechnung gestellten Übersetzungs-/Dolmetscherleistung nicht übersteigen.

d. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Übersetzers/Dolmetschers.

9. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer/Dolmetscher verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

a. Der Übersetzer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer einer Übersetzung. Bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht.

b. Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht für Übersetzungsprodukte vor.

11. Anwendbares Recht

a Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu). Es gilt ausdrücklich deutsches Recht.

b. Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bedingungen nicht berührt.